Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden.
Bereits die erste Arbeitsstättenverordnung aus dem Jahr 1975 ordnete die zulässigen Pegelwerte einzelnen Arbeitsbereichen zu. Auch die neuste Auflage definiert Maximalwerte, die für einzelne Arbeitsbereiche nicht überschritten werden dürfen.
Das sind die Pegelwerte für die 3 Tätigkeitskategorien:
- Tätigkeitskategorie I: 55dB(A) für Tätigkeiten mit hoher Konzentration
Mitarbeiter, die kreativ arbeiten, komplexe Texte lesen und verstehen und schöpferisch denken müssen, brauchen eine sehr ruhige Arbeitsumgebung. In diese Kategorie gehören beispielsweise Softwareentwickler, Texter oder Entscheider, die innerhalb kurzer Zeit wichtige Entscheidungen treffen müssen. In diesen Arbeitsbereichen darf der Lärmpegel nicht über 55dB(A) liegen. - Tätigkeitskategorie II: 70dB(A) für Tätigkeiten mit mittlerer Konzentration
In diese Kategorie fallen Büroarbeiten, die durch eine gewisse Routine geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise Sachbearbeiter, Büros mit Publikumsverkehr, Arbeiten in Laboratorien oder Tätigkeiten im Bereich der Steuerung und Überwachung. Hier darf der Lärmpegel die Maximalgrenze von 70dB(A) nicht überschreiten.
- Tätigkeitskategorie III: Beurteilungspegel sollte bestmöglich reduziert werden
Wenn in einem Arbeitsbereich nur eine geringe Konzentration gefragt ist, dann sollte der Lärmpegel bestmöglich reduziert werden, ohne dass dafür bestimmte Maximalwerte erforderlich sind. In diesen Bereich fallen beispielsweise handwerkliche oder Lagerarbeiten.
Wie kann Lärm in einem Büro reduziert werden?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, um den Lärmpegel in Bürolandschaften zu reduzieren. Vor allem in Großraumbüros können raumakustische Maßnahmen getroffen werden, um die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten. Allein eine bessere Aufteilung der Arbeitsbereiche sowie das Anbringen von Lärmschutzplatten an den Decken und Wänden oder Teppiche und Raumteiler können schon maßgeblich die Akustik verbessern.
Auch eine durchdachte Raumorganisation ist wichtig. Hier können lärmende Geräte wie Drucker und Scanner so platziert werden, dass Mitarbeiter kurze Wege haben, andererseits aber nicht von ihren Geräuschen beeinträchtigt werden.
Darum sollten Arbeitgeber die gesetzlich festgelegten Pegelwerte ernst nehmen
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Sebastian Lech ist passionierter Unternehmer und leidenschaftlicher New Workplace Experte. Individuelle und ansprechende Lösungen für Mensch und Raum zu schaffen ist seine Leidenschaft. Seine Neugierde, Kreativität und Lösungsorientierung sind sein Antrieb und helfen maßgeblich bei der Umsetzung der Projekte. Neben „Hardfacts“ wie bspw. Raumakustik, Lichtkonzeptionen und Desingkonzepten spielen „Softfacts“ wie Unternehmenskultur und die Change- und Transformationsthematik eine entscheidende Rolle in der Schaffung neuer Arbeitswelten.