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Arbeits­stätten­regel A3.7 Lärm

Blogpost Arbeitsstättenregel Lärm

Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu vermeiden.

Dauerhafter Lärm am Arbeitsplatz führt zu einer hohen Stressbelastung des Körpers. Mitarbeiter, die während ihrer Arbeit einem andauernden Lärmpegel ausgesetzt sind, können sich weniger konzentrieren und leiden häufiger an psychischen Erkrankungen. Die Atmosphäre im Büro bestimmt über die Effizienz und die Arbeitsleistung. Seit dem 18. Mai 2018 ist nun die ASR A3.7 „Lärm“ veröffentlicht, die Arbeitsstättenregelungen hinsichtlich der Lärmbelästigung erfasst.
Individuelle Pegelwerte für unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte festgelegt
Bereits die erste Arbeitsstättenverordnung aus dem Jahr 1975 ordnete die zulässigen Pegelwerte einzelnen Arbeitsbereichen zu. Auch die neuste Auflage definiert Maximalwerte, die für einzelne Arbeitsbereiche nicht überschritten werden dürfen.
Berater für Raumplanung Büro

Das sind die Pegelwerte für die 3 Tätigkeits­kategorien:

  • Tätigkeitskategorie I: 55dB(A) für Tätigkeiten mit hoher Konzentration
    Mitarbeiter, die kreativ arbeiten, komplexe Texte lesen und verstehen und schöpferisch denken müssen, brauchen eine sehr ruhige Arbeitsumgebung. In diese Kategorie gehören beispielsweise Softwareentwickler, Texter oder Entscheider, die innerhalb kurzer Zeit wichtige Entscheidungen treffen müssen. In diesen Arbeitsbereichen darf der Lärmpegel nicht über 55dB(A) liegen.

     

  • Tätigkeitskategorie II: 70dB(A) für Tätigkeiten mit mittlerer Konzentration
    In diese Kategorie fallen Büroarbeiten, die durch eine gewisse Routine geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise Sachbearbeiter, Büros mit Publikumsverkehr, Arbeiten in Laboratorien oder Tätigkeiten im Bereich der Steuerung und Überwachung. Hier darf der Lärmpegel die Maximalgrenze von 70dB(A) nicht überschreiten.
     
  • Tätigkeitskategorie III: Beurteilungspegel sollte bestmöglich reduziert werden
    Wenn in einem Arbeitsbereich nur eine geringe Konzentration gefragt ist, dann sollte der Lärmpegel bestmöglich reduziert werden, ohne dass dafür bestimmte Maximalwerte erforderlich sind. In diesen Bereich fallen beispielsweise handwerkliche oder Lagerarbeiten.

Wie kann Lärm in einem Büro reduziert werden?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, um den Lärmpegel in Bürolandschaften zu reduzieren. Vor allem in Großraumbüros können raumakustische Maßnahmen getroffen werden, um die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht zu überschreiten. Allein eine bessere Aufteilung der Arbeitsbereiche sowie das Anbringen von Lärmschutzplatten an den Decken und Wänden oder Teppiche und Raumteiler können schon maßgeblich die Akustik verbessern.

Auch eine durchdachte Raumorganisation ist wichtig. Hier können lärmende Geräte wie Drucker und Scanner so platziert werden, dass Mitarbeiter kurze Wege haben, andererseits aber nicht von ihren Geräuschen beeinträchtigt werden. 

Lärmpegel Grfig_Arbeitsschutz

Darum sollten Arbeitgeber die gesetzlich festgelegten Pegelwerte ernst nehmen

Bei der ASR A3.7 „Lärm“ handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzes unbedingt einhalten sollten. Dabei geht es nicht nur um die Herstellung einer Rechtssicherheit, sondern auch um eigene Interessen. Lärm hat einen erheblichen Einfluss auf die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit aller Mitarbeiter. Durch Lärmschutzmaßnahmen können Sie langfristig die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeiter sicherstellen.

Lech Büroplanung unterstützt Sie in der Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Ihrem Büro. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

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