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Arbeitsschutzregeln Corona

Luftreinigung im Büro

Arbeitsschutzregeln Corona - das müssen Arbeitgeber jetzt beachten!

Die Corona Pandemie verlangt allen Menschen extrem viel ab. Private Treffen müssen auf Eis gelegt werden, auf Büroetagen herrscht gähnende Leere, da viele Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt wurden.

Zahlreiche Unternehmen stehen vor großen finanziellen aber auch organisatorischen Herausforderungen. Was tun, wenn Arbeiten von Zuhause aus nicht möglich ist? Wie lassen sich Sicherheit und Schutz in den Arbeitsalltag integrieren?

Der Gesetzgeber hat für diesen und andere Fälle spezielle Arbeitsschutzregeln herausgegeben. Nachfolgend ein Überblick über die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel vom 20.08.2020.

Achtung! Die Gefährdungs-beurteilung gemäß § 3 ArbSchG ist für alle Unternehmen verpflichtend!

Gemäß § 3 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung an sämtlichen Arbeitsplätzen durchzuführen. Nach der Analyse müssen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zeitnah eingeleitet und integriert werden – auch in Büros! Darüber hinaus muss der Arbeitsgeber bei jeder Veränderung eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchführen. Solche Veränderungen ergeben sich aktuell beispielsweise durch die globale Corona Pandemie. Im konkreten Fall bedeutet das: Alle Mitarbeiter müssen vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus geschützt werden!

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Zu den geeigneten Schutzmaßnahmen gehört es, Gefahren bereits an der Quelle zu verhindern und zu bekämpfen. Sämtliche organisatorische und personenbezogene Belange haben sich gemäß § 4 ArbSchG dieser Maßgabe unterzuordnen.

Im Einzelnen hieße dies, dass für Arbeitnehmer, die ohne einen Mund-Nasen-Schutz arbeiten, die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen einhaltbar ist und dass die Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet werden können. Das wiederum reduziert die Belastung, die sich durch das stundenlange Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ergibt, entspricht jedoch durchaus den Corona Arbeitsschutzrichtlinien.

Auch im Hinblick auf die Akustik in Open Spaces setzen die Arbeitsschutzrichtlinien an. So sollen Geräuschpegel und Schall bereits an der Quelle reduziert werden, was sich beispielsweise mit schallabsorbierenden Trennwänden zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen umsetzen lässt. Um die Belastung der Mitarbeiter nicht zu erhöhen, kann explizit auf das Tragen von Schutzausrüstung wie dem Gehörschutz verzichtet werden.

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln einhalten und Corona Ansteckung verhindern

Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes haben sich mit der globalen Corona Pandemie nochmals verschärft und sind gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz für einen festgelegten Zeitraum bindend. Es wird angenommen, dass jeder Mitarbeiter das Coronavirus in sich tragen könnte. Mit speziellen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz soll eine Ansteckung aller Mitarbeiter konsequent verhindert werden. Doch wie setzt man diese Maßnahmen am besten um?

Der Gesetzgeber ruft die Bürger immer wieder dazu auf, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Viele Unternehmen und deren Mitarbeiter stoßen dabei allerdings schnell an ihre Grenzen. Viele klagen über Kopfschmerzen durch das ganztägige Tragen der Maske und auch die Abstandsregel ist nicht immer zu 100 Prozent einhaltbar. Ist ein effektiver Schutz vor Corona trotzdem noch möglich?

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Wenig Raum für die Umsetzung der Corona Maßnahmen?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) erlaubt einen Face-to-Face Kontakt, wenn dieser einen Zeitraum von 15 Minuten nicht überschreitet. Dauert das Gespräch länger, muss zwingend ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen bestehen. Da jedoch niemand während des Gesprächs auf die Uhr schauen möchte und die erlaubte Zeit auch schnell vorbei ist, wird für die grundsätzliche Einhaltung der Abstandsregel plädiert.

Schwierigkeiten ergeben sich allerdings schon dann, wenn Schreibtische eng aneinander stehen und die Arbeitnehmer den nötigen Abstand auch bei bestem Willen gar nicht einhalten können. In Zeiten der Corona Krise ist der vorhandene Platz ein großes Thema, denn nicht immer lassen sich die Schreibtische so weit auseinanderstellen, dass es mit der Einhaltung der Maßgaben wieder passt.

Maximale Sicherheit, kein Verlust von Sichtkontakt

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel Nr. 24 vom 20.8.2020 sieht für all diese Fälle alternative Möglichkeiten vor. Tischelementaufsätze und Trennwände aus transparentem Material schaffen ein Maximum an Sicherheit, ohne den Sichtkontakt zu behindern und benötigten Lichteinfall zu verhindern. Natürlich dürfen Trennwände und technische Abtrennungen auf den Schreibtischen keine neuen Sicherheitsgefahren mit sich bringen. Scharfe Kanten und Ecken müssen vermieden werden, die Stabilität der Konstruktionen vollumfänglich gewährleitet. Dazu ist darauf zu achten, dass die Trennvorrichtungen ausreichen hoch sind. Arbeitnehmer sitzen nicht nur, sondern müssen hin und wieder auch aufstehen.

Die Richtlinie für Büroakustik – VDI 2569

Wer nach Umsetzungsmöglichkeiten für eine professionelle Büroakustik sucht, findet diese in der Richtlinie VDI 2569. Anhand mehrerer Beispiele zeigt die Richtlinie auf, wie sich raumakustische Arbeitsschutzregeln gezielt umsetzen lassen. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass Stell- und Trennwände eine Höhe von mindestens 1,50 Metern haben sollten, wenn im direkten Umfeld alle Tätigkeiten nur sitzend ausgeführt werden. Für die Einhaltung der akustischen Vorgaben bei stehenden Tätigkeiten sieht die VDI 2569 Richtlinie Trennwände mit einer Mindesthöhe von 2,0 Metern vor. Seit dem 18. Mai 2018 ist nun die ASR A3.7 „Lärm“ veröffentlicht, die Arbeitsstättenregelungen hinsichtlich der Lärmbelästigung erfasst. All diese Maßgaben dienen aktuell jedoch nicht ausschließlich der Verringerung des Geräuschpegels in Büros. Sie bieten auch Sicherheit in Zeiten der Corona Pandemie.

Lech Büroplanung steht für die praktische Umsetzung zur Verfügung

Das Team der Lech Büroplanung steht Ihnen bei der praktische Umsetzung der neuen Arbeitsrichtlinien zuverlässig und kompetent zur Seite. Schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung, die ein Maximum an Struktur und Bewegungsfreiheit gewährleistet. Optimieren Sie die verfügbare Fläche und erleben Sie, wie Konzentration und Effektivität steigen. Lech Büroplanung ist Ihr qualifizierter Partner, wenn es um sichere und rund um stimmige Büros mit perfekter Raumakustik geht.

Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen und sich daraus ableitende Maßnahmen sind gesetzlich verankert. Die Lech Büroplanung konzipiert Raumlösungen, bei denen die baulichen und technischen Maßnahmen sowohl die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln als auch den VDI 2569 Corona Infektionsschutz berücksichtigen.

Sprechen Sie uns einfach an! Minimieren Sie die Risiken für Erkrankungen, beugen Sie Ärger von Amtswegen vor – Das Team der Lech Büroplanung unterbreitet passgenaue Lösungen für alle Office Bereiche. Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten mit einem kompetenten und zuverlässigen Partner an der Seite.

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